KOSTENFALLE INTERNET
Abmahnungen: Künstler aufgepasst!

Kostenfalle Internet: Auch Musiker/-innen laufen Gefahr abgemahnt zu werden. Wer CD- oder Konzertkritiken aus Zeitungen/Zeitschriften nutzt, kann Post vom Anwalt bekommen.

Die Kiste ist klar wie Kloßbrühe: Wer anderer Leute Sachen klaut, macht sich strafbar. Das gilt im realen Leben ebenso wie im virtuellen des Internets. Dass dabei unbedarftes Handeln, welches keinen erkennbaren Schaden anrichtet, schnell in die Tausende gehen kann, ist bekannt. Über die sechzehnjährigen Julias, Tanjas und Rebeccas, die unwissend ein Bild oder ein Lied irgendwo ins Internet gestellt hatten, wurde schon dutzendfach berichtet. Deren Eltern mussten anschließend einen Kleinkredit aufnehmen, um die Abmahnkosten von Anwälten begleichen zu können. Illegale Musik-Downloads sind von ähnlichem Kaliber, hier werden die Fans zu Kasse gebeten. Doch auch den Künstlerinnen und Künstlern geht es jetzt an den Kragen, darüber berichten verschiedene Medien.

Laut der "Kulturzeit" (3sat) sollte ein Sänger 2.400 Euro an die Frankfurter Allgemeine Zeitung berappen, weil er sechs Kritiken zu seiner Kunst aus dieser Zeitung übernommen hatte. Zwar wurde die Quelle benannt, doch die FAZ war trotzdem im Recht. Immerhin: Bei der Süddeutschen Zeitung kam der Sänger günstiger davon, hier sollten es 350 Euro für die Nutzung von drei Kritiken sein. Zwar konnte am Ende mit den Zeitungen ein geringerer Betrag ausgehandelt werden, doch es steht zu befürchten, dass diese Beispiele Schule machen.

Das Urheberrecht und sogenannte Zitatrecht sind dabei ganz auf der Seiten der Verlage, Zeitschriften und Zeitungen. Doch geht man so mit Künstlerinnen und Künstlern um? Sicherlich ist es nicht die feine Art, wenn diese die Artikel - also das geistige Eigentum anderer - ohne Rückfrage bei Autoren und Redaktionen auf ihren Homepages veröffentlichen. Aber reicht nicht bei "Ersttätern" ein entsprechender Hinweis aus? Müssen gleich Hunderte oder gar Tausende von Euro verlangt werden?

Positive Konzert- und CD-Kritiken gehören zum Handwerkszeug von Musikerinnen und Musikern, sie sind Türöffner, Bewerbungsunterlage und Verkaufsargument zugleich. Das bekommt auch die bluesnews-Redaktion seit Jahren hautnah mit, denn nach jeder Ausgabe treffen Anfragen der musizierenden Zunft ein, ob Rezensionen oder Interviews als Referenz auf der Band-Homepage veröffentlicht werden dürfen. Dem steht bei bluesnews meist nichts im Wege, ein freundschaftlicher Umgang mit Künstler/-innen ist aber offensichtlich nicht allen Verlagen wichtig.

Übrigens bewegen sich die Redaktionen von Print- und Online-Medien mitunter auch auf dünnem Eis. So dürfen selbst offizielle Pressemitteilungen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder auf Webseiten eingestellt werden. Dies gilt auch für Texte aus RSS-Feeds und Newslettern. Hier könnten Künstler/-innen also den Spieß umdrehen, aber das ist ein anderes Thema.


17.02.2012 | Dirk Föhrs |

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Kommentare:

Bluesmaker
21.02.2012
Guter und wichtiger Artikel, der den Wahnsinn aufzeigt, der Hand in Hand mit den Verschärfungen des Urheberrechts, bzw. des Copyrights einhergeht. Zweifellos sollte geistiges Eigentum geschützt und die Rechte der Kulturschaffenden an ihren eigenen Werken gewährleistet werden. Dennoch sollte die Gesetzgebung zugleich Presse- und Meinungsfreiheit berücksichtigen und die freie Entwicklung von Kultur nicht massiv behindern. Insbesondere im Bereich des Blues, in dem heute kaum jemand auch nur einen Lick spielen kann, den vor ihm nicht schon ein anderer Musiker gespielt hat, erscheint das Herumreiten auf Urheberrechten bisweilen absurd. Mit dem aktuellen Urheberrecht/Copyright hätte sich der Blues nicht zu einer derart facettenreichen Musikform entwickeln können. Man möge sich nur vorstellen, der Erfinder des bluestypischen Shuffles hätte ein Copyright darauf angemeldet. Konzerte, bzw. Blues wie wir ihn heute überall hören, wäre(n) kaum noch möglich.

Thorsten Murr
am 21.02.2012
Da weiß man, was man von diesen Zeitungen (und bald wahrscheinlich auch von anderen) zu halten hat. Dass sogar "Pressemitteilungen" noch eine extra Genehmigung brauchen, ist ja noch absurder. Dann sollen sie doch keine schreiben, wenn sie nicht wollen, dass etwas davon veröffentlicht oder verbreitet wird. Jämmerlich das alles ...


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